
Der bundesweite Sachkundenachweis
Seit 1. Juli 2026 müssen Hundehalter:innen einen Sachkundekurs absolvieren, bevor sie sich einen Hund anschaffen.
Übergangsregelung bis 30. Juni 2027: Wer bereits den NÖ Sachkundenachweis erbracht hat, muss die Theorie nicht noch einmal absolvieren – es reicht der 2-stündige Praxisteil bei einer Trainerin bzw. einem Trainer nach dem Tierschutzgesetz, binnen eines Jahres.
So läuft es ab
Theoriekurs (4 Stunden): zu besuchen, bevor der Hund einzieht – von der Person, auf die der Hund registriert wird
Praxiskurs (2 Stunden): gemeinsam mit dem Hund, innerhalb des ersten Jahres der Hundehaltung
Am Ende des jeweiligen Kurses erhältst du von uns eine landeseinheitliche Bestätigung über die positive Absolvierung gemäß § 13 Abs 4 TSchG.
Wichtig: Die Kurse sind in dem Bundesland zu besuchen, in dem der Hund gehalten werden soll.
Wer ist befreit?
Von Theoriekurs und Praxiseinheit befreit sind:
Personen, die bei Aufnahme eines Hundes bereits einen oder mehrere Hunde halten – belegbar durch die Registrierung in der Heimtierdatenbank (§ 24a TSchG)
Personen, die derzeit keinen Hund halten, aber innerhalb der letzten zwei Jahre einen Hund gehalten haben – belegbar durch die Registrierung in der Heimtierdatenbank; die frühere Haltung muss mindestens zwei Jahre gedauert haben
Personen, die derzeit keinen Hund halten, aber innerhalb der letzten sieben Jahre einen Hund gehalten und nachweislich eine Ausbildung mit spezifischen Kenntnissen zu Haltung und Umgang mit Hunden positiv abgeschlossen haben – belegbar durch die Registrierung in der Heimtierdatenbank; die frühere Haltung muss mindestens zwei Jahre gedauert haben
Personen mit dem Gütesiegel „Tierschutzqualifizierte Hundetrainerin" bzw. „Tierschutzqualifizierter Hundetrainer"
zertifizierte Trainer:innen der DogAudit eGen
aktive Trainer:innen des ÖKV, des ÖJGV und der ÖHU
aktive Leistungsrichter:innen des ÖKV, des ÖJGV und der ÖHU
Tierärztinnen und Tierärzte
Absolvent:innen des Universitätslehrgangs „Angewandte Kynologie"
Kontrollorgane gemäß der Tierschutz-Kontrollverordnung
Personen, die von der Landesregierung zur Durchführung der Theoriekurse bzw. Praxiseinheiten namentlich veröffentlicht wurden
Hundeführer:innen von Diensthunden im Sinne des § 1 Abs. 1 Diensthunde-Ausbildungsverordnung
geprüfte Hundeführer:innen von Such- bzw. Rettungshunden
Personen, die eine Prüfung gemäß § 39a Bundesbehindertengesetz absolviert haben
hinsichtlich des Theoriekurses: Personen, die bis 30. 6. 2027 aufgrund einer landesgesetzlichen Regelung einen theoretischen Sachkundenachweis für die Haltung von Hunden erlangt haben
hinsichtlich der Praxiseinheit: Personen, die bis 30. 6. 2027 aufgrund einer landesgesetzlichen Regelung einen praktischen Sachkundenachweis für die Haltung von Hunden erlangt haben
👉 Unsicher, ob du befreit bist? Mach den offiziellen Check des Sozialministeriums: Sachkundenachweis für Hunde – Brauche ich einen oder nicht?
Auf einen Blick
4-stündige Theorieveranstaltung
Trainingsgelände St. Pölten Süd
landeseinheitliche Bestätigung nach § 13 Abs 4 TSchG
€ 115,–
Melde dich über „Buchen" zum nächsten Termin an.
Ich bin ein Textabschnitt. Klicke hier, um deinen eigenen Text hinzuzufügen und mich zu bearbeiten.
1.
1.
1.



