top of page
  • Facebook
  • Instagram
  • Whatsapp
IMG_2098_edited.jpg
Logo Dogtraining_NEU.png

„Wenn du es dir vorstellen kannst, kannst du es auch tun.“ (Walt Disney)

Unsere Leistungen

Bundesweiter Sachkundenachweis


4-stündige Theorieveranstaltung gemäß §13 Absatz 4 TSchG

115 Euro
LifeReloaded Trainingsgelände St.Pölten Süd

Beschreibung

Seit 1. Juli 2026 Pflicht vor der Anschaffung eines Hundes: der bundesweite Sachkundenachweis. Bei uns absolvierst du den 4-stündigen Theoriekurs und erhältst die landeseinheitliche Bestätigung nach § 13 Abs 4 TSchG.

Der bundesweite Sachkundenachweis


Seit 1. Juli 2026 müssen Hundehalter:innen einen Sachkundekurs absolvieren, bevor sie sich einen Hund anschaffen.

Übergangsregelung bis 30. Juni 2027: Wer bereits den NÖ Sachkundenachweis erbracht hat, muss die Theorie nicht noch einmal absolvieren – es reicht der 2-stündige Praxisteil bei einer Trainerin bzw. einem Trainer nach dem Tierschutzgesetz, binnen eines Jahres.


So läuft es ab

  1. Theoriekurs (4 Stunden): zu besuchen, bevor der Hund einzieht – von der Person, auf die der Hund registriert wird

  2. Praxiskurs (2 Stunden): gemeinsam mit dem Hund, innerhalb des ersten Jahres der Hundehaltung

Am Ende des jeweiligen Kurses erhältst du von uns eine landeseinheitliche Bestätigung über die positive Absolvierung gemäß § 13 Abs 4 TSchG.

Wichtig: Die Kurse sind in dem Bundesland zu besuchen, in dem der Hund gehalten werden soll.


Wer ist befreit?

Von Theoriekurs und Praxiseinheit befreit sind:

  1. Personen, die bei Aufnahme eines Hundes bereits einen oder mehrere Hunde halten – belegbar durch die Registrierung in der Heimtierdatenbank (§ 24a TSchG)

  2. Personen, die derzeit keinen Hund halten, aber innerhalb der letzten zwei Jahre einen Hund gehalten haben – belegbar durch die Registrierung in der Heimtierdatenbank; die frühere Haltung muss mindestens zwei Jahre gedauert haben

  3. Personen, die derzeit keinen Hund halten, aber innerhalb der letzten sieben Jahre einen Hund gehalten und nachweislich eine Ausbildung mit spezifischen Kenntnissen zu Haltung und Umgang mit Hunden positiv abgeschlossen haben – belegbar durch die Registrierung in der Heimtierdatenbank; die frühere Haltung muss mindestens zwei Jahre gedauert haben

  4. Personen mit dem Gütesiegel „Tierschutzqualifizierte Hundetrainerin" bzw. „Tierschutzqualifizierter Hundetrainer"

  5. zertifizierte Trainer:innen der DogAudit eGen

  6. aktive Trainer:innen des ÖKV, des ÖJGV und der ÖHU

  7. aktive Leistungsrichter:innen des ÖKV, des ÖJGV und der ÖHU

  8. Tierärztinnen und Tierärzte

  9. Absolvent:innen des Universitätslehrgangs „Angewandte Kynologie"

  10. Kontrollorgane gemäß der Tierschutz-Kontrollverordnung

  11. Personen, die von der Landesregierung zur Durchführung der Theoriekurse bzw. Praxiseinheiten namentlich veröffentlicht wurden

  12. Hundeführer:innen von Diensthunden im Sinne des § 1 Abs. 1 Diensthunde-Ausbildungsverordnung

  13. geprüfte Hundeführer:innen von Such- bzw. Rettungshunden

  14. Personen, die eine Prüfung gemäß § 39a Bundesbehindertengesetz absolviert haben

  15. hinsichtlich des Theoriekurses: Personen, die bis 30. 6. 2027 aufgrund einer landesgesetzlichen Regelung einen theoretischen Sachkundenachweis für die Haltung von Hunden erlangt haben

  16. hinsichtlich der Praxiseinheit: Personen, die bis 30. 6. 2027 aufgrund einer landesgesetzlichen Regelung einen praktischen Sachkundenachweis für die Haltung von Hunden erlangt haben


👉 Unsicher, ob du befreit bist? Mach den offiziellen Check des Sozialministeriums: Sachkundenachweis für Hunde – Brauche ich einen oder nicht?


Auf einen Blick

  • 4-stündige Theorieveranstaltung

  • Trainingsgelände St. Pölten Süd

  • landeseinheitliche Bestätigung nach § 13 Abs 4 TSchG

  • € 115,–


Melde dich über „Buchen" zum nächsten Termin an.

Ich bin ein Textabschnitt. Klicke hier, um deinen eigenen Text hinzuzufügen und mich zu bearbeiten.

1.

1.

1.

bottom of page