„Gib dem Menschen einen Hund und seine Seele wird gesund.“ (Hildegard v. Bingen)
Häufige Fragen (FAQ)
Ein Assistenzhund ist ein, speziell für einen Menschen mit Behinderung ausgebildeter Hund, der seinen Partner so unterstützen kann, dass dadurch Barrieren verringert und die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben erleichtert werden.
Als Assistenzhund nach § 39a BBG gilt ein Hund nur nach bestandener Teamprüfung und mit Nachweis über seine gesundheitliche sowie wesensmäßige Eignung. Diese ist auch die Voraussetzung für die Eintragung in den Behindertenpass. Es wird unterschieden zwischen Blindenführhunden, Servicehunden und Signalhunden.
Zu ESA (Emotional Support Animals) zählen Hunde, die ihrem Menschen emotionale Unterstützung bieten. Sie helfen Personen, die psychische Erkrankungen wie Angststörungen, Burnout, Schlafstörungen, chronische Schmerzerkrankungen oder Behinderungen haben. Im Gegensatz zu Assistenzhunden lernen ESA-Hunde keine speziellen Hilfsaufgaben. Da ESA Hunde vom Arzt verschrieben sind, haben sie einzelne besondere Rechte.
Der Therapiehund ist ein mit seinem Halter und seiner Halterin für die therapeutische Arbeit ausgebildeter und geprüfter Hund, der durch gezielten Einsatz positive Auswirkungen auf das Erleben und Verhalten von Menschen mit Behinderung erzielen soll. Der Hund hilft durch seine Anwesenheit und ist Teil des therapeutischen Konzepts.
Quelle: Vetmed Uni. Messerli Forschungsinstitut (September 2023)
Schulhunde verbringen regelmäßig eine gewisse Zeit im Klassenraum und im Unterricht. Sie werden von einer ausgebildeten Lehrperson eigenverantwortlich geführt, nachdem sie speziell auf ihre Eignung getestet, ausgebildet und geprüft wurden.
Zu den wichtigsten pädagogischen Zielsetzungen des Einsatzes von Schulhunden zählt ihr Beitrag zur Verbesserung des sozialen Gefüges in der Klasse, der SchülerIn - LehrerIn - Beziehung, des Klassenklimas und der individuellen sozialen Kompetenz der SchülerInnen.
Quelle: bm:uk. Hunde in der Schule