
Erweiterte Sachkunde
10-stündige Ausbildung
Beschreibung
Im NÖ Hundehaltegesetz und der NÖ Hundehalte-Sachkundeverordnung 2023 ist in § 4 Abs. 6 die erweiterte Sachkunde für Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential und auffällige Hunde geregelt. Dieser ist vom Hundehalter oder der Hundehalterin mit dem betreffenden Hund bei einer speziell geschulten Person im Ausmaß von zumindest zehn Stunden zu absolvieren und umfasst: - einen theoretischen Teil über Wesen und Verhalten des Hundes (mind. 4 Stunden) und - über einen praktischen Teil über Leinenführigkeit, Sitzen und Freifolge (mind. 6 Stunden). Die allgemeine Sachkunde und die erweiterte Sachkunde unterscheiden sich dadurch, dass die allgemeine Sachkunde (dreistündige Information) nur einmal vom Hundehalter oder der Hundehalterin für alle gehaltenen Hunde absolviert werden muss, die erweiterten Sachkunde jedoch für jeden gehaltenen Hund mit erhöhtem Gefährdungspotential und für jeden gehaltenen auffälligen Hund vom Hundehalter oder der Hundehalterin absolviert werden muss. Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential gemäß § 2 des NÖ Hundehaltegesetzes sind Hunde, bei denen auf Grund ihrer wesensmäßig typischen Verhaltensweise, Zucht oder Ausbildung eine gesteigerte Aggressivität und Gefährlichkeit gegenüber Menschen und Tieren vermutet wird. Folgende Rassen und deren Kreuzungen stehen in NÖ auf der sogenannten Rasseliste: - Bullterrier, - American Staffordshire Terrier, - Staffordshire Bullterrier, - Dogo Argentino, - Pit-Bull, - Bandog, - Rottweiler und - Tosa Inu. Diese Ausbildung lässt sich mit dem "Taferlklassler-Kurs" für Junghunde (10 Stunden) oder 6 Einzelstunden buchen.

